Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Um hier Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.
Wichtigstes Ziel des Entlassmanagements ist der Übergang bzw. die Überleitung des Patienten mit poststationärem Hilfebedarf zur bestmöglichen Wiedereingliederung in das gewohnte Umfeld und in ein eigenständiges Leben. Um dies zu gewährleisten, werden verschiedene Handlungsschritte ausgeführt: Eine systematische Einschätzung des Unterstützungsbedarfs bereits zu Beginn der Behandlung, die Einleitung und Bereitstellung von entsprechenden Maßnahmen, Unterstützung des Patienten beim Übergang vom Krankenhaus in eine nachsorgende Versorgungsumgebung (nach Hause, Rehabilitation, Pflegeeinrichtung) sowie die Beratung, Information und Anleitung des Patienten und dessen Angehörige über den weiteren Verlauf.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) treibt die Bundesregierung die Digitalisierung der Krankenhäuser voran.
Krankenhaus Status-Quo:
Der Prozess des Entlassmanagements besteht im Krankenhaus momentan aus vielen analogen Prozessschritten, der größtenteils auf implizites Wissen von Mitarbeitern aus dem Sozialdienst zurückgreift. Ein digitaler, unterbrechungsfreier Prozess ist nicht vorhanden. Der Prozess verursacht hohe Verwaltungsaufwände und blockiert Mitarbeiterkapazitäten in der Patientenversorgung.
Demnach besteht ein großer Bedarf, den Prozess des Entlassmanagements stärker zu digitalisieren und zu automatisieren, um dadurch die Verweildauer und die Erlöse zu optimieren. Die Kommunikation muss über einheitliche Standards und Formulare erfolgen, ohne analoge Übermittlungen per Fax oder Telefon. Idealerweise sollten standardisierte Anträge oder Datensätze über einheitliche Schnittstellen direkt in die Kernsysteme der Krankenkassen übertragen werden, damit die Fallbearbeitungs- und Genehmigungszeiträume verkürzt werden. Durch verringerte Prozesslaufzeiten wird der vorhandene Bedarf nach einer Optimierung der Verweildauer adressiert.
Nachversorgende Einrichtungen Status Quo (ambulante und stationäre Reha- und Pflegeeinrichtungen):
Ähnlich wie im Fall des Krankenhauses, setzt sich der Prozess in den nachversorgenden Einrichtungen ebenfalls aus vielen analogen Prozessschritten zusammen. Dieser manuelle Prozess erschwert die optimale Auslastung und Belegung der nachversorgenden Einrichtung.
Eine nachversorgende Einrichtung sollte freie Kapazitäten in Echtzeit digital melden können, damit zuweisende Einrichtungen diese Kapazitäten nutzen und zu einer optimalen Auslastung der Einrichtung beitragen können. Der Vorteil einer zentralen Entlassmanagement-Plattform besteht hier in dem Umstand, dass Bedarfe lediglich an eine Plattform gemeldet werden und sämtliche Systeme von möglichen Zuweisern freie Kapazitäten gegenüber dieser Stelle abfragen. So werden Doppelarbeiten und mehrfache Eingaben vermieden.
Neben den Reha- und Pflegeinrichtungen spielen auch Hilfsmittel-Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Fahrdienstleister und ambulante therapeutische Angebote eine wichtige Rolle im Entlassmanagement. Durch einheitliche Standards und bereitgestellte Schnittstellen können auch diese Akteure mittelfristig reibungslos in das Entlassmanagement-Netzwerk integriert werden.
Krankenkassen:
Auch aus Sicht der Krankenkassen verursacht der analoge Prozess des Entlassmanagements hohe Verwaltungskosten. Anträge werden aktuell nicht standardisiert als Datensatz, sondern über analoge Kommunikationswege (Brief, Fax) übermittelt und müssen manuell in die Kernsysteme übertragen werden.
Es besteht der dringende Bedarf die Antrags- und Genehmigungsprozesse zu digitalisieren. Anträge müssen als einheitlicher Datensatz übermittelt werden, damit sie direkt in die Kernsysteme übertragen werden können und eine automatische Fallanlage erfolgt.
Durch die Übermittlung als Datensatz werden auch automatisierte Folgeverarbeitungen, wie beispielsweise die Dunkelverarbeitung, ermöglicht. Weiterhin werden Bearbeitungszeiten in der Sachbearbeitung stark verkürzt, was den Bedarf nach Einsparung von Personalkosten adressiert.
Um Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, haben wir zusammen mit T-Systems International GmbH das Produkt „PEM – Die Plattform Entlassmanagement“ entwickelt.
Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen.