De-Pay
Das digitale Abrechnungsverfahren für § 302 SGB-Leistungen
Das bisherige aufwändige Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern wird durch De-Pay drastisch verschlankt: So lassen sich Verwaltungs- und Leistungsausgaben vermeiden, die Kostenträger bei normaler Abrechnung ansonsten zu tragen hätten.
De-Pay vermeidet Fehler und unnötige Bürokratie: Rückfragen und Doppelprüfungen können minimiert, Kosten eingespart und Versicherte schneller versorgt werden. Dadurch werden bei allen Versorgungsbeteiligten erhebliche Kapazitäten frei, um sich noch besser um die Belange der Versicherten und fachlich besonders anspruchsvolle Fälle zu kümmern.
Bewährte Prozesse bewahren, bestehende Abläufe digital ergänzen: Kostenträger, die bisher mit Abrechnungszentren arbeiten, können dank De-Pay die Abrechnung gemeinsam mit Ihrem Abrechnungszentrum optimieren. Kostenträger, welche die Abrechnung im eigenen Hause bevorzugen, können mit De-Pay die Prozessdurchlaufzeiten stark verkürzen.