Im Folgenden wollen wir Ihnen dieses Konzept anhand eines Auszugs aus den kontingentvertraglichen Regelungen vorstellen:
Der Auftraggeber (AG) benötigt über den bestehenden Vertrag eine kontinuierliche Verbesserungsprozess-Beratung (KVP) und Betreuung im Bereich Hilfsmittel, insbesondere für den ASM, um sicherzustellen, dass die Produkte des Auftragnehmers permanent und zeitnah optimiert werden können. Der Auftragnehmer (AN) bietet Jahres-Kontingentverträge zur erforderlichen zusätzlichen Beratung und Betreuung in unterschiedlichem Umfang an.
Das Angebot wird mit Annahme durch den AG Nachtrag zum Vertrag vom "…" ., der bei Widersprüchen zu dem Vertrag insoweit vorrangig gilt.
1. Leistungsumfang
- ASM-Analyse auf Basis von Controllingdaten (Tableau)
- Regelanalysen und Aufbereitungen von Vorschlägen
- Gemeinsame Abstimmung und Dokumentation der Vorschläge
- Umsetzung der Vorschläge (wenn gewünscht)
- Hilfe bei komplexeren Fragestellungen (nach Abstimmung und mit Vorlauf auch zum Thema Hilfsmittel-Sachbearbeitung im Allgemeinen, wenn dies Analysen nahelegen)
- Gemeinsame Definition von Zielen und Dokumentation der Zielerreichung
- Aus folgenden Varianten kann während der jeweiligen Vertragslaufzeit gewählt werden. Eine Aufstockung kann grundsätzlich jederzeit mit einer Vorlaufzeit aber, in Abhängigkeit von den verfügbaren Kapazitäten des Auftragnehmers, erfolgen.
Jahres Pakete | Tagessatz | Stundensatz | EUR/Monat |
a. 12-Tage-Kontingent | 670 € | 83,75 € | 670 € |
b. 24-Tage-Kontingent | 650 € | 81,25 € | 1.300 € |
c. 36-Tage-Kontingent | 630 € | 78,75 € | 1.890 € |
d. 48-Tage-Kontingent | 610 € | 76,25 € | 2.440 € |
Der AG wählt das Paket ☐ a. 12-Tage ☐ b. 24-Tage ☐ c. 36-Tage ☐ d. 48-Tage
2. Sonstige Vereinbarungen
- Die Parteien vereinbaren i.d.R. spätestens zu Beginn jeden Monats feste wöchentliche Sprechzeiten, zu denen dem Auftraggeber jeweils ein Experte des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Kleinste mögliche Einheit für diese Sprechzeiten ist eine Stunde.
- Sollte die Sprechstunde vom Auftraggeber nicht genutzt werden verfällt diese und wird nicht erstattet.
- Die Aufwände durch Hintergrundanalysen und Umsetzung der Regeleinstellungen, die Vor- und Nachbearbeitung von Beratungsgesprächen werden auf das Zeitkontingent angerechnet.
- Alle Leistungen werden über digitale Kanäle oder telefonisch geleistet. Eine Vor-Ort-Beratung ist nicht Teil eines Kontingentvertrages.
- Kassenspezifische Anfragen, welche außerhalb der gemäß Punkt 1 definierten Sprechzeiten über den HMM Support eingehen und durch diesen als „Service Request“ klassifiziert werden, und somit die Ursache für die Anfrage nicht aufgrund eines Programmfehlers entstanden ist, werden vom Kontingent in Höhe des entstandenen Aufwands abgebucht.
- Hat der Auftraggeber Beratungsbedarf, der über den im Kontingentvertrag vereinbarten Rahmen hinausgeht, hat er nach wie vor die Option, virtuelle Beratungsleistungen zu einem Tagessatz von EUR 900,00 abzustimmen oder alternativ auch vor Ort Beratung in Höhe von 1.200 € zzgl. Reisekosten.
- Der Aufwand für das Vor- und Nachbereiten der Beratungsleistungen, gemäß Punkt 1 Leistungsumfang, wird von HMM nachweislich aufwandsgerecht kontingentiert und vom Gesamtkontingent abgebucht.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Beratungsressourcen aufgrund der hohen Nachfrage bereits bis Ende des Jahres ausgebucht sind. Für den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten benötigen wir circa vier bis sechs Monate. Bitte halten Sie uns – indem Sie uns rechtzeitig nach Ihren jährlichen Haushaltsplanungen Feedback geben – über Ihren Bedarf informiert.