Die Abrechnung sonstiger Leistungen nach §302 SGB V ist seit ihrer „Erfindung“ in den neunziger Jahren ein auf ungeheuren Mengen von Papier und menschlichen Arbeitskräften basierender Prozess. Dieser Prozess läuft über viele Beteiligte, der sich – bis auf den Einsatz von technisch ausgereifteren Scannern – grundsätzlich nicht verbessert. Er ist langsam, kompliziert, kapital- und ressourcenintensiv und schließlich anfällig für Fehler, Manipulationen und Betrug. Ein Anachronismus, der letztendlich von Ihnen als Krankenkasse nur schwer zu steuern und zu kontrollieren ist.
Seit Ende 2020 erlaubt der Gesetzgeber explizit den Einsatz von Abrechnungsverfahren, die vollständig digital abzubilden sind und alle Nachteile des papierbasierten Verfahrens beseitigen. Mit hochgradig automatisierten und fehlerfreien Verfahren, die mit den Nachteilen des althergebrachten Verfahrens aufräumen.
Es ist ein guter Zeitpunkt, darüber zu reden. Gerne zeigen wir Ihnen die Kraft und Dynamik dieses Verfahrens. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Ich stehe Ihnen gerne Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Bohl